Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

1. Was bedeutet BuT? 

  • Abkürzung BuT steht für Bildung und Teilhabe. 
  • BuT-Berechtigte haben Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sog. Bildungspaket, die im Rahmen der Grundsicherung für Kinder und Jugendliche erbracht werden 

2. Inhalt und Rahmenbedingungen: 

  • Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 
  • Wenn Kinder und Familien Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen 
  • Bei Bezug von Sozialhilfe oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz ohne Altersbeschränkung 
  • Leistung bei Aktivitäten von Sport, Musik und Freizeit nur bis Vollendung des 18. Lebensjahr 
  • Auszubildende, die Ausbildungsvergütung bekommen, haben kein Anspruch auf Leistungen des BuT 

3. Welche Leistungen werden bezuschusst? 

  • Der persönliche Schulbedarf von insgesamt €156,- je Schuljahr
  • Die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wie z. B. im Sportverein oder in der Musikschule werden in Höhe von 15 Euro monatlich bezuschusst. 
  • Viele Städte oder Gemeinden bieten darüber hinaus Gutscheine oder besondere Ermäßigungen an. 

4. Wo sind Kostenübernahmen vorgesehen? 

  • Eintägige Schul- und Kitaausflüge 
  • Mehrtägige Klassen- und Kitafahrten 
  • Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule - auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen 
  • Lernförderung 
  • Die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen 

5. Wie ist das Verfahren? 

  • Leistungen erhalten und beantragen Sie bei der Stelle, die bereits Ihre Sozialleistungen gewährt, diese sind im Einzelfall: 
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld -> Jobcenter 
  • Wohngeld und Kinderzuschlag -> Wohngeldstelle 
  • Sozialhilfe -> Sozialamt 
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz -> Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten 
  • Leistungen sollten im eigenen Bezirk beantragt werden, da die Ausgabe des berlinpass-BuT je nach Bezirk unterschiedlich sein kann.

Bitte legen Sie den berlinpass-BuT eigenständig in der Schule (Sekretariat, Mensa, usw.) vor.

Eine empfehlenswerte, kostenlose und mehrsprachige Beratungsstelle finden Sie unter https://but-beratung.de/