1. Was bedeutet BuT?
- Abkürzung BuT steht für Bildung und Teilhabe.
- BuT-Berechtigte haben Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sog. Bildungspaket, die im Rahmen der Grundsicherung für Kinder und Jugendliche erbracht werden
2. Inhalt und Rahmenbedingungen:
- Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- Wenn Kinder und Familien Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen
- Bei Bezug von Sozialhilfe oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz ohne Altersbeschränkung
- Leistung bei Aktivitäten von Sport, Musik und Freizeit nur bis Vollendung des 18. Lebensjahr
- Auszubildende, die Ausbildungsvergütung bekommen, haben kein Anspruch auf Leistungen des BuT
3. Welche Leistungen werden bezuschusst?
- Der persönliche Schulbedarf von insgesamt €156,- je Schuljahr
- Die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wie z. B. im Sportverein oder in der Musikschule werden in Höhe von 15 Euro monatlich bezuschusst.
- Viele Städte oder Gemeinden bieten darüber hinaus Gutscheine oder besondere Ermäßigungen an.
4. Wo sind Kostenübernahmen vorgesehen?
- Eintägige Schul- und Kitaausflüge
- Mehrtägige Klassen- und Kitafahrten
- Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule - auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen
- Lernförderung
- Die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen
5. Wie ist das Verfahren?
- Leistungen erhalten und beantragen Sie bei der Stelle, die bereits Ihre Sozialleistungen gewährt, diese sind im Einzelfall:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld -> Jobcenter
- Wohngeld und Kinderzuschlag -> Wohngeldstelle
- Sozialhilfe -> Sozialamt
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz -> Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
- Leistungen sollten im eigenen Bezirk beantragt werden, da die Ausgabe des berlinpass-BuT je nach Bezirk unterschiedlich sein kann.
Bitte legen Sie den berlinpass-BuT eigenständig in der Schule (Sekretariat, Mensa, usw.) vor.
Eine empfehlenswerte, kostenlose und mehrsprachige Beratungsstelle finden Sie unter https://but-beratung.de/