Schule regeln!

Photos: Annemieke Akkermans (1, 5), Ginette Gray (2, 4), Beatrice von Nottbeck (3)

Was tun, wenn mein Kind nicht zur Schule gehen kann (Grundstufe)

  1. Informieren oder rufen Sie das Schulsekretariat (Tel. 863 95 370) gleich am Morgen an, wenn Ihr Kind krank ist und nicht zur Schule kommen kann. Sie können auch ein Fax senden (8639537-19). Wir müssen bis spätestens 8 Uhr informiert werden.
  2. Fehlzeiten bzw. -tage müssen schriftlich entschuldigt werden (handschriftlicher Brief ist in Ordnung, aber bitte keine E-Mails) – auch wenn Sie schon im Schulsekretariat angerufen haben.
  3. (gestrichen)
  4. Die schriftliche Entschuldigung (oder das ärztliche Attest) sollte am ersten Tag, spätestens aber am 3. Tag beim Klassenlehrer/in vorliegen, nachdem Ihr Kind wieder die Schule besucht.
  5. Sollte Ihr Kind Läuse haben, wird es sofort nach Hause geschickt bzw. muss es zuhause bleiben. Nach entsprechender Behandlung darf es wieder zur Schule kommen, sofern eine schriftliche Notiz Ihrerseits oder eines Arztes die Lausfreiheit bescheinigt.
  6. Fehlzeiten aus anderen Gründen als Krankheiten können u. U. nicht akzeptiert werden.
  7. Bitte legen Sie Arzt- oder andere Termine nach 16 Uhr von montags bis donnerstags oder freitags nach Unterrichtszeit. Generell gilt an der Nelson-Mandela-Schule für Schülerinnen und Schüler eine Anwesenheitspflicht von 8 – 16 Uhr. Ausnahmen können durch die Klassen- bzw. die Schulleitung genehmigt werden.
  8. Jegliche Beurlaubungsanträge richten Sie bitte rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vorher) in schriftlicher Form an den Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin. Bitte benutzen Sie dafür weder Emails noch das „Logbook“.
  9. Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer genehmigt Ihnen Ihren Antrag von bis zu 3 Tagen – solange diese nicht vor oder nach den Ferien oder Feiertagen liegen. In diesem Fall und bei mehr als 3 Tagen entscheidet die Schulleitung aufgrund der Empfehlung der Klassenleitung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 Regeln

IT an der NMS

Photos: Annemieke Akkermans (1, 4), Hilmar von Lojewski (2), Beatrice von Nottbeck (3)